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   LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2015 - L 7/14 AS 7/14 B   

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https://dejure.org/2015,19095
LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2015 - L 7/14 AS 7/14 B (https://dejure.org/2015,19095)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01.07.2015 - L 7/14 AS 7/14 B (https://dejure.org/2015,19095)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01. Juli 2015 - L 7/14 AS 7/14 B (https://dejure.org/2015,19095)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Rechtsanwaltsgebühren unter Überschreitung der Toleranzgrenze; Anwaltliche Tätigkeiten vor erfolgter Prozesskostenhilfebewilligung

  • Wolters Kluwer

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Geltung des Untersuchungs- bzw. Amtsermittlungsgrundsatzes in Vergütungsfestsetzungsverfahren für beigeordnete Rechtsanwälte; Keine Berücksichtigung von Tätigkeiten vor Prozesskostenhilfebewilligung und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Geltung des Untersuchungs- bzw. Amtsermittlungsgrundsatzes in Vergütungsfestsetzungsverfahren für beigeordnete Rechtsanwälte; Keine Berücksichtigung von Tätigkeiten vor Prozesskostenhilfebewilligung und ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (126)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 216/10

    Rechtsanwaltsgebühr: Beweislast für die Unbilligkeit der Gebührenbestimmung bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2015 - L 7/14 AS 7/14
    Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20. Januar 2011 zum Aktenzeichen V ZB 216/10 könne bei der Gebührenfestsetzung von der verbindlichen Bestimmung des Rechtsanwalts nur abgewichen werden, wenn der zur Erstattung verpflichtete Dritte die Unbilligkeit vorgetragen habe.

    Unter Berücksichtigung des Beschlusses des BGH vom 20. Januar 2011 zum Aktenzeichen V ZB 216/10 könne von der verbindlichen Gebührenbestimmung des Rechtsanwalts nicht abgewichen werden, weil vor der Festsetzung von der Landeskasse keine Einwendungen substantiiert worden seien.

    Soweit der BGH in seinem vom Beschwerdeführer zitierten Beschluss vom 20. Januar 2011 zum Aktenzeichen V ZB 216/10 § 14 Abs. 1 Satz 4 RVG die Regelung entnimmt, dass dem Dritten im Rahmen des Erstattungsverfahrens die Darlegungs- und Beweislast dafür obliege, dass es an der Billigkeit fehle, ist diese Entscheidung in einem zivilgerichtlichen Verfahren ergangen.

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2015 - L 7/14 AS 7/14
    Mindestgebühr als Mitte des gesetzlichen Gebührenrahmens (vgl. Bundesozialgericht, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R - Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24. April 2006 - L 4 B 4/05 KR SF - Mayer in Gerold/Schmidt, Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 21. Aufl. 2013, § 14 Rn 15 ff.).

    Dies ist der Fall, wenn die geltend gemachten Gebühren die Toleranzgrenze von circa 20% zur tatsächlich objektiv angemessenen Gebührenhöhe überschreiten (vgl. Bundesozialgericht, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R).

  • BSG, 26.02.1992 - 9a RVs 3/90

    Abweichung von der angemessenen Gebühr durch den Rechtsanwalt - Ermittlung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2015 - L 7/14 AS 7/14
    Diese kommt jedoch nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteil vom 26. Februar 1992 - 9a RVs 3/90) grundsätzlich nicht zur Anwendung, sofern tatsächlich die Mittelgebühr angemessen ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2006 - L 4 B 4/05

    Umfang von Betragsrahmengebühren in Verfahren vor den Gerichten der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2015 - L 7/14 AS 7/14
    Mindestgebühr als Mitte des gesetzlichen Gebührenrahmens (vgl. Bundesozialgericht, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R - Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24. April 2006 - L 4 B 4/05 KR SF - Mayer in Gerold/Schmidt, Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 21. Aufl. 2013, § 14 Rn 15 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2015 - L 7/14 AS 6/14
    Der Senat verweist insoweit auf seinen hierzu bereits ergangenen Beschluss vom 1. Juli 2015 zum Aktenzeichen L 7/14 AS 7/14 B. Eine Einschränkung der Prüfungskompetenz und -verpflichtung der Urkundsbeamten und Richter im sozialgerichtlichen Vergütungsfestsetzungsverfahren, einschließlich Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren, durch eine Rügeobliegenheit der Staatskasse wird - mit teilweise unterschiedlichen Begründungen - auch in den hierzu ersichtlichen sonstigen sozialgerichtlichen Entscheidungen verneint (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 21. Januar 2013 - L 6 SF 1578/12 B - Sozialgericht Nordhausen, Beschluss vom 23. April 2015 - S 12 SF 507/12 E - Sozialgericht Braunschweig, Beschluss vom 29. September 2011 - S 47 SF 320/09 E - Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 27. Juli 2011 - S 165 SF 6502/10 E).

    Dieser Auffassung hat sich der Senat aus eigener Überzeugung bereits im Beschluss vom 1. Juli 2015 zum Aktenzeichen L 7/14 AS 7/14 B angeschlossen, weil anderenfalls der Toleranzrahmen de facto in jedem Durchschnittsfall zur grundsätzlichen Erhöhung der angemessenen Mittelgebühr führen würde.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.04.2016 - L 7/14 AS 35/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Höhe der Einigungsgebühr

    Der Senat verweist insoweit auf seinen hierzu bereits ergangenen Beschluss vom 1. Juli 2015 zum Aktenzeichen L 7/14 AS 7/14 B. Eine Einschränkung der Prüfungskompetenz und -verpflichtung der Urkundsbeamten und Richter im sozialgerichtlichen Vergütungsfestsetzungsverfahren, einschließlich Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren, durch eine Rügeobliegenheit der Staatskasse wird - mit teilweise unterschiedlichen Begründungen - auch in den hierzu ersichtlichen sonstigen sozialgerichtlichen Entscheidungen verneint (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 21. Januar 2013 - L 6 SF 1578/12 B - Sozialgericht Nordhausen, Beschluss vom 23. April 2015 - S 12 SF 507/12 E - Sozialgericht Braunschweig, Beschluss vom 29. September 2011 - S 47 SF 320/09 E - Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 27. Juli 2011 - S 165 SF 6502/10 E).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2017 - L 7 AS 169/15
    Der Senat verweist insoweit auf die hierzu bereits ergangenen Beschlüsse (z.B. vom 1. Juli 2015 - L 7/14 AS 7/14 B -, vom 5. August 2015 - L 7/14 AS 6/14 - und vom 23. September 2015 - L 7/14 AS 20/14 B).

    Dieser Auffassung hat sich der Senat aus eigener Überzeugung bereits in den Beschlüssen vom 1. Juli 2015 zum Aktenzeichen L 7/14 AS 7/14 B und vom 5. August 2015 zum Aktenzeichen L 7/14 AS 6/14 B angeschlossen, weil anderenfalls der Toleranzrahmen de facto in jedem Durchschnittsfall zur grundsätzlichen Erhöhung der angemessenen Mittelgebühr führen würde.

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